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Rechtliches

Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die kostenpflichtigen Zugänge von Fahrzeugstatistik.de. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Den Zugang gibt es als Jahres- oder als Monatsvertrag (§ 8.1). Kündigung ohne Frist bis zum letzten Tag der Laufzeit (§ 8.2), 14 Tage freiwilliges Lösungsrecht ab Freischaltung (§ 11.1). Kündigt der Anbieter, wird anteilig erstattet (§ 8.6a).

Stand: 11. September 2026

Das Wichtigste zuerst

  • Nur für Unternehmen. Kein Verkauf an Verbraucher, deshalb auch kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 1.2, § 15.7).
  • Jahres- oder Monatsvertrag, im Voraus zu zahlen. Alle Preise netto (§ 7, § 8.1).
  • 14 Tage Rückgabe ohne Begründung, volle Erstattung, eine E-Mail genügt (§ 11.1).
  • Kündigung ohne Frist bis zum letzten Tag der Laufzeit. Der Jahresvertrag verlängert sich nur, wenn wir zwei Monate vorher daran erinnert haben — sonst endet er (§ 8.2, § 8.3).
  • Kündigen wir, erstatten wir anteilig — ab dem ersten Tag des laufenden Monats, ohne dass Sie darum bitten müssen (§ 8.6a).
  • Was Sie nicht dürfen: den Zugang weitergeben oder einen eigenen Datenbestand aufbauen, der das Angebot ersetzt (§ 5.5).
  • Was Sie nicht bekommen: einen Gesamtabzug der Datenbank. Exportiert wird die jeweilige Ansicht; rechtmäßig Exportiertes dürfen Sie behalten (§ 6, § 8.8).

Diese Übersicht ersetzt die Paragraphen nicht — maßgeblich ist der vollständige Text unten.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, ausschließlich Unternehmer

1.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge über kostenpflichtige Zugänge zu Fahrzeugstatistik.de zwischen David Tackett, Industriestr. 36, 81245 München (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden. Die Anbieterangaben stehen im Impressum.

1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

1.3 Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss ausdrücklich, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit oder als Einrichtung im Sinne von 1.2 handelt. Der Anbieter darf auf die Richtigkeit dieser Angabe vertrauen. Stellt sich heraus, dass der Kunde als Verbraucher gehandelt hat, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden; gesetzliche Rechte zur Anfechtung bleiben unberührt.

1.4 Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis von ihnen leistet.

1.5 Für die frei zugänglichen Inhalte der Website ohne Vertragsverhältnis gelten diese Bedingungen nicht; maßgeblich sind insoweit Impressum und Datenschutzerklärung.

1.6 Vertragsschluss. Die Darstellung der Pakete auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Der Kunde meldet seinen Bedarf über das Formular auf fahrzeugstatistik.de an. Der Anbieter unterbreitet daraufhin ein Angebot in Textform, das Paket, Laufzeit, Vergütung und Zahlweise benennt; der Vertrag kommt mit der Annahme dieses Angebots durch den Kunden in Textform zustande. Eine unmittelbare Buchung über die Website ohne vorheriges Angebot bietet der Anbieter derzeit nicht an.

§ 2 Vertragsgegenstand

2.1 Der Anbieter gewährt dem Kunden für die Vertragslaufzeit über das Internet Zugang zu einem Auswertungszugang für Fahrzeugdaten. Er umfasst je nach Paket insbesondere Auswertungen zu Neuzulassungen, Fahrzeugbestand und HSN/TSN-Schlüsselnummern, Zeitreihen, gespeicherte Ansichten, den Export der jeweils aktuellen Ansicht als CSV oder JSON sowie einen Report zum Datenstand.

2.2 Geschuldet ist der Zugang zu Daten, nicht die dauerhafte Überlassung einer Software und nicht die Herstellung eines bestimmten Arbeitsergebnisses.

2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Paket und der Leistungsbeschreibung auf fahrzeugstatistik.de/pro in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Der Anbieter darf den Zugang weiterentwickeln und einzelne Funktionen ersetzen, solange der vertraglich vereinbarte Zweck erhalten bleibt.

2.4 Nicht Vertragsgegenstand sind Beratungsleistungen, individuelle Datenlieferungen und der programmatische Zugriff über Schnittstellen, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart sind.

§ 3 Beschaffenheit der Daten — Beschaffenheitsangabe, keine Zusicherung

3.1 Der Anbieter gibt Veröffentlichungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) sowie weiterer offener Quellen wieder und ordnet sie eigenen Katalogstrukturen zu. Geschuldet ist diese Wiedergabe und Zuordnung nach dem jeweils am Datenpunkt angegebenen Stichtag und der jeweils angegebenen Quelle. Quellenangabe und Stichtag sind Vertragsgegenstand, nicht Beiwerk.

3.2 Alle Angaben zum Leistungsumfang und zur Datenbasis sind Beschaffenheitsangaben. Sie sind weder eine Zusicherung noch eine Garantie im Sinne der §§ 443, 276 Abs. 1 Satz 1 BGB. Eine Garantie übernimmt der Anbieter nur, wenn er sie ausdrücklich in Textform als solche bezeichnet.

3.3 Der Anbieter sichert insbesondere nicht zu:

  • die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der zugrunde liegenden amtlichen Veröffentlichungen,
  • die Fehlerfreiheit der eigenen Zuordnungen zwischen Schlüsselnummern, Modellreihen, Generationen und Varianten,
  • die Eignung der Daten für einen bestimmten Zweck des Kunden,
  • den unveränderten Fortbestand, Zuschnitt oder Veröffentlichungsrhythmus der amtlichen Quellen,
  • eine bestimmte Verfügbarkeit des Zugangs (siehe § 4).

3.4 Aggregationen, Hochrechnungen und Näherungswerte werden als solche gekennzeichnet. Sie sind Schätzungen und keine amtlichen Werte.

3.5 Der Kunde trifft seine geschäftlichen Entscheidungen eigenverantwortlich. Bevor er Daten aus dem Angebot Entscheidungen mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite zugrunde legt, prüft er sie auf Plausibilität und, soweit zumutbar, gegen die genannte Quelle. Der Anbieter stellt hierfür Quellenangabe und Stichtag bereit.

§ 4 Verfügbarkeit

4.1 Der Anbieter bemüht sich um einen durchgehenden Betrieb, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeitsquote und keine Reaktions- oder Wiederherstellungszeit. Ein Service-Level-Agreement besteht nicht und wird auch nicht durch Angaben auf der Website begründet.

4.2 Unterbrechungen durch Wartung, notwendige Sicherheitsmaßnahmen, Störungen bei Vorleistungserbringern (Hosting, Datenbankbetrieb) oder durch höhere Gewalt stellen keinen Mangel dar. Planbare Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorher an.

4.3 Daten werden aktualisiert, nachdem die jeweilige Quelle veröffentlicht hat. Ein bestimmter Aktualisierungstermin wird nicht geschuldet; verzögert oder verändert die Quelle ihre Veröffentlichung, verschiebt sich die Aktualisierung entsprechend.

§ 5 Nutzungsrecht, Sitze, zulässige Nutzung

5.1 Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, den Zugang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

5.2 Die Zahl der Personen, die den Zugang nutzen dürfen, ergibt sich aus dem gewählten Paket:

PaketPreis (netto)Vertragliche Grenze
Büro890 € / Jahr oder 89 € / Monat, jeweils zzgl. USt.ein Standort, eine bis drei Personen
Team1.490 € / Jahr oder 149 € / Monat, jeweils zzgl. USt.ein Standort, bis 10 Personen
Gruppeab 2.490 € / Jahr oder ab 249 € / Monat, jeweils zzgl. USt.mehrere Standorte, Umfang nach Absprache

5.3 Diese Grenze ist eine vertragliche Grenze. Der Anbieter setzt sie nicht technisch durch: Überschreitet der Kunde sie, spricht der Anbieter ihn an und bietet den Wechsel in das passende Paket an. Eine Sperrung des Zugangs erfolgt nicht, solange der Kunde an einer Anpassung mitwirkt. Der Verzicht auf die technische Durchsetzung ist kein Verzicht auf den Anspruch und begründet kein Recht zur dauerhaften Übernutzung.

5.4 Zugangsdaten sind personengebunden. Der Kunde hält sie geheim, gibt sie nicht an Dritte weiter und meldet dem Anbieter unverzüglich, wenn ihm ein Missbrauch bekannt wird.

5.5 Untersagt sind insbesondere: der Weiterverkauf oder die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung des Zugangs an Dritte; das automatisierte Auslesen von Inhalten über die vertraglich vereinbarten Schnittstellen und Kontingente hinaus; der Aufbau eines eigenen oder fremden Datenbestands, der das Angebot ganz oder in wesentlichen Teilen ersetzt; sowie die Umgehung technischer Beschränkungen.

5.6 Der Export gibt die jeweils aktuelle Ansicht aus, nicht den Gesamtbestand. Exportierte Daten darf der Kunde für eigene Auswertungen und interne Zwecke verwenden; bei einer Verwendung außerhalb des internen Gebrauchs gilt § 6.

5.7 Die Zusammenstellung, Aufbereitung und Verknüpfung der Daten ist eine Datenbank im Sinne der §§ 87a ff. UrhG. Die Rechte daran verbleiben beim Anbieter; das Nutzungsrecht nach 5.1 bleibt unberührt.

§ 6 Datenquelle KBA, Datenlizenz Deutschland, Namensnennung

6.1 Wesentliche Teile der Daten beruhen auf Veröffentlichungen des Kraftfahrt-Bundesamts, die unter der Datenlizenz Deutschland — Namensnennung — Version 2.0 (DL-DE BY 2.0) bereitgestellt werden.

6.2 Diese Lizenz verpflichtet zur Namensnennung des Quellenträgers. Der Anbieter gibt diese Pflicht an den Kunden weiter. Verwendet der Kunde Daten aus dem Angebot außerhalb des internen Gebrauchs — insbesondere in Veröffentlichungen, Pressemitteilungen, Präsentationen, Studien, Berichten, Angeboten oder bei der Weitergabe an Dritte —, führt er den Quellenvermerk mit:

© Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg — Datenlizenz Deutschland (DL-DE BY 2.0);
Aufbereitung: Fahrzeugstatistik.de; Datenstand: [Stichtag]

6.3 Bezieht sich die Verwendung auf eigene Aufbereitungen des Anbieters — Zuordnungen, Aggregationen, abgeleitete Kennzahlen —, ist Fahrzeugstatistik.de zusätzlich als Bearbeiter zu nennen. Der beim Datenpunkt angegebene Stichtag ist mit anzugeben.

6.4 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde diese Nennungspflichten verletzt hat.

6.5 Ändert der Rechteinhaber die Lizenzbedingungen der Quelle, gelten die geänderten Bedingungen; der Anbieter informiert den Kunden, sobald er hiervon Kenntnis erlangt.

§ 7 Preise, Umsatzsteuer, Zahlung

7.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe. Die Preisangabenverordnung findet auf dieses Angebot keine Anwendung, da es sich ausschließlich an Unternehmer richtet.

7.2 Die Vergütung ist im Voraus für die gesamte Abrechnungsperiode zu zahlen: beim Jahresvertrag jährlich, beim Monatsvertrag monatlich. Der Anbieter stellt sie bei Vertragsschluss und danach jeweils zu Beginn der Verlängerungsperiode in Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.3 Rechnungen werden elektronisch in Textform übermittelt. Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.

7.4 Gewährt der Anbieter einen Nachlass gegen eine Referenznennung, ist dieser an die Gegenleistung gebunden: Er gilt, solange die vereinbarte Referenz besteht und mindestens einmal jährlich bestätigt wird. Entfällt sie, gilt ab der folgenden Vertragsperiode der Listenpreis. Eine Referenznennung erfolgt nur nach vorheriger Freigabe des Kunden in Textform.

7.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere §§ 286, 288 Abs. 2 BGB. Der Anbieter darf den Zugang nach erfolgloser Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist bis zum Zahlungseingang sperren; die Vergütungspflicht bleibt für diesen Zeitraum bestehen. Eine Sperrung kündigt der Anbieter vorher in Textform an.

7.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 8 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung

8.1 Der Vertrag wird wahlweise als Jahresvertrag oder als Monatsvertrag geschlossen. Der Jahresvertrag läuft ein Jahr ab Freischaltung des Zugangs, der Monatsvertrag einen Monat ab Freischaltung. Welche Laufzeit gilt, ergibt sich aus dem Angebot nach 1.6; ohne ausdrückliche abweichende Vereinbarung gilt der Jahresvertrag.

8.2 Der Kunde kann jederzeit bis zum letzten Tag der laufenden Laufzeit zu deren Ende kündigen — beim Monatsvertrag also bis zum letzten Tag des laufenden Monats. Eine Kündigungsfrist besteht nicht. Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail an die im Impressum genannte Adresse genügt. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

8.3 Jahresvertrag. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr nur dann, wenn der Anbieter den Kunden spätestens zwei Monate vor Ablauf der laufenden Laufzeit in Textform auf das Laufzeitende, die bevorstehende Verlängerung, die dann geltende Vergütung und darauf hingewiesen hat, dass der Kunde bis zum letzten Tag der Laufzeit kündigen kann. Unterbleibt dieser Hinweis, endet der Vertrag mit Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

8.3a Monatsvertrag. Der Monatsvertrag verlängert sich um jeweils einen weiteren Monat, solange er nicht nach 8.2 gekündigt wird. Ein Hinweis nach 8.3 ist hier nicht vorgesehen: Bei einer Laufzeit von einem Monat wäre eine Ankündigung zwei Monate im Voraus nicht möglich. An seine Stelle tritt, dass der Kunde bis zum letzten Tag des laufenden Monats zu dessen Ende kündigen kann. Eine Änderung der Vergütung teilt der Anbieter mindestens einen Monat vor Beginn der Verlängerungsperiode mit, für die sie gelten soll; bis dahin gilt die bisherige Vergütung.

8.4 Ein automatischer Übergang in ein teureres Paket findet nicht statt. Wächst der Kunde über die Grenze seines Pakets hinaus, wird der Wechsel vorher ausdrücklich vereinbart. Ohne eine solche Vereinbarung bleibt es bei Paket und Preis der laufenden Periode.

8.5 Eine geänderte Vergütung für die Verlängerungsperiode wird im Hinweis nach 8.3 beziehungsweise nach 8.3a mitgeteilt. Fehlt dort eine solche Angabe, gilt für die Verlängerungsperiode die bisherige Vergütung.

8.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug oder bei einem schwerwiegenden oder wiederholten Verstoß gegen § 5.5.

8.6a Kündigt der Anbieter, erstattet er anteilig. Beendet der Anbieter den Vertrag — sei es ordentlich, sei es weil er die Leistung einstellt —, erstattet er die Vergütung für die Zeit vom ersten Tag des laufenden Kalendermonats bis zum Ende der Laufzeit. Die Berechnung erfolgt zeitanteilig nach Kalendertagen. Die Erstattung erfolgt ohne Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende. Der Zugang bleibt nach 8.7 bis zum Monatsende bestehen, ohne dass dieser Monat berechnet wird. Kündigt der Anbieter aus wichtigem Grund nach 8.6, den der Kunde zu vertreten hat, entfällt dieser Anspruch.

8.7 Endet der Vertrag, bleibt der Zugang bis zum Ende des laufenden Kalendermonats bestehen; eine Abschaltung mitten im Monat erfolgt nicht. § 11.3 bleibt unberührt.

8.8 Mit Vertragsende endet der Zugang. Bereits rechtmäßig exportierte Daten darf der Kunde weiter für interne Zwecke nutzen; § 6 gilt für sie fort. Ein Anspruch auf Herausgabe eines Gesamtabzugs des Datenbestands besteht nicht.

§ 9 Mitwirkung des Kunden

9.1 Der Kunde stellt die für die Nutzung erforderliche technische Ausstattung und Internetverbindung selbst bereit.

9.2 Der Kunde benennt eine Ansprechperson und hält die hinterlegten Kontaktdaten aktuell. Mitteilungen des Anbieters an die zuletzt benannte Adresse gelten als zugegangen.

9.3 Erkennt der Kunde einen Datenfehler, meldet er ihn dem Anbieter nachvollziehbar. Die Meldung ist Voraussetzung für eine Korrektur und wirkt zugleich auf die Qualität des Angebots für alle Kunden.

§ 10 Mängel

10.1 Auf die zeitlich begrenzte Überlassung des Zugangs finden die Vorschriften des Mietrechts Anwendung, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

10.2 Ein Mangel liegt vor, wenn der Zugang von der in § 2 und § 3 beschriebenen Beschaffenheit nicht nur unerheblich abweicht. Ein Mangel liegt insbesondere nicht darin, dass eine amtliche Quelle selbst unvollständig, verspätet oder unrichtig veröffentlicht.

10.3 Mängel sind in Textform anzuzeigen und so zu beschreiben, dass sie nachvollzogen werden können.

10.4 Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Beruht ein Fehler auf der Quelle, ist der Anbieter zur Korrektur nur verpflichtet, soweit die Quelle korrigiert wird; bis dahin weist er den Sachverhalt am Datenpunkt aus.

10.5 Schlägt die Mängelbeseitigung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde mindern oder außerordentlich kündigen. Schadensersatzansprüche richten sich ausschließlich nach § 12. Die freiwilligen Zusagen aus § 11 treten daneben und bleiben unberührt.

§ 11 Freiwilliges Lösungsrecht und Kulanz

11.1 Freiwilliges Lösungsrecht. Der Kunde kann sich innerhalb von 14 Tagen ab Freischaltung des Zugangs ohne Angabe von Gründen vom Vertrag lösen. Eine formlose Mitteilung per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse genügt. Der Anbieter erstattet die gezahlte Vergütung in diesem Fall vollständig; ein Nutzungsentgelt für die abgelaufenen Tage wird nicht berechnet und ein Wertersatz nicht verlangt.

11.2 Dieses Lösungsrecht ist eine freiwillige vertragliche Zusage des Anbieters. Es ist kein Widerrufsrecht im Sinne der §§ 312g, 355 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, weil sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet (§ 1.2); Einzelheiten stehen unter Widerruf. Aus der Einräumung dieses Lösungsrechts folgt nicht, dass der Vertrag ein Verbrauchervertrag wäre.

11.3 Kulanz. Ist der Kunde mit der Leistung nicht zufrieden, erstattet der Anbieter die Vergütung nach billigem Ermessen anteilig oder vollständig — auch dann, wenn kein Mangel im Sinne des § 10 vorliegt und die Frist nach 11.1 abgelaufen ist. Der Zugang bleibt in diesem Fall bis zum Ende des laufenden Kalendermonats bestehen; eine sofortige Abschaltung erfolgt nicht.

11.3a Teilt der Kunde mit, dass das Angebot seine Erwartungen dauerhaft nicht erfüllt, kann der Anbieter den Vertrag auf Wunsch des Kunden zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden und nach derselben Berechnung wie in 8.6a anteilig erstatten. Der Anbieter entscheidet darüber nach billigem Ermessen und kann zuvor nach dem Grund fragen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht; die ordentliche Kündigung nach 8.2 bleibt davon unberührt.

11.3b Hat das Angebot von Beginn an nicht gehalten, was der Kunde erwarten durfte, kann der Anbieter die gesamte Vergütung erstatten — auch über 11.3a hinaus und ohne dass ein Mangel im Sinne des § 10 vorliegen muss. Auch hierüber entscheidet der Anbieter nach billigem Ermessen.

11.4 Die Zusagen dieses Paragrafen treten neben die gesetzlichen und vertraglichen Rechte des Kunden. Sie beschränken diese Rechte nicht und lassen insbesondere § 10 unberührt. Der Kunde muss sich nicht auf sie verweisen lassen.

11.5 Ein Anspruch nach 11.1 oder 11.3 besteht nicht, soweit der Kunde den Zugang entgegen § 5.5 genutzt hat.

§ 12 Haftung

12.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • im Umfang einer ausdrücklich in Textform übernommenen Garantie,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

12.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

12.3 Als typischer und vorhersehbarer Schaden gilt ein Betrag in Höhe der für die laufende Vertragsperiode gezahlten Nettovergütung je Schadensfall, höchstens jedoch dieser Betrag für alle Schadensfälle einer Vertragsperiode.

12.4 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen, insbesondere für einfache Fahrlässigkeit außerhalb wesentlicher Vertragspflichten sowie für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Schäden.

12.5 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung angefallen wäre.

12.6 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

12.7 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

12.8 § 254 BGB bleibt unberührt. Ein Mitverschulden des Kunden kann insbesondere darin liegen, dass er entgegen § 3.5 eine Plausibilitätsprüfung unterlassen hat, obwohl er die Daten einer Entscheidung mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite zugrunde gelegt hat.

12.9 Verhältnis zu § 11: Dieser Paragraf regelt den Ersatz von Schäden, die dem Kunden über die Vergütung hinaus entstehen. § 11 regelt die Rückzahlung der Vergütung selbst. Die Erstattung nach § 11 setzt kein Verschulden und keinen Mangel voraus; sie ist weder ein Anerkenntnis eines Schadens noch ein Verzicht auf die Begrenzungen dieses Paragrafen. Umgekehrt schließt eine Begrenzung nach diesem Paragrafen eine Erstattung nach § 11 nicht aus.

§ 13 Datenschutz, Vertraulichkeit, Referenzen

13.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.

13.2 Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Nach dem derzeitigen Leistungszuschnitt verarbeitet der Anbieter ausschließlich die Bestands- und Nutzungsdaten der Zugänge in eigener Verantwortung.

13.3 Beide Parteien behandeln als vertraulich bezeichnete Informationen der anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung.

13.4 Der Anbieter nennt den Kunden nur dann öffentlich als Referenz — mit Namen, Logo oder Zitat —, wenn der Kunde dies vorher in Textform freigegeben hat. Die Freigabe kann für die Zukunft widerrufen werden; § 7.4 bleibt unberührt.

§ 14 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

14.1 Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung erforderlich ist wegen einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, wegen geänderter Lizenzbedingungen der Datenquellen, aus technischen oder betrieblichen Gründen oder wegen einer Änderung des Leistungsangebots — und soweit der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

14.2 Ausgenommen sind die wesentlichen Bestandteile des Vertrags, insbesondere der vereinbarte Leistungsumfang, die Vergütung und die Laufzeit. Diese werden nicht einseitig geändert.

14.3 Änderungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Die Mitteilung stellt die geänderten Bestimmungen dar und weist auf Frist, Form und Folgen des Widerspruchs hin.

14.4 Der Kunde kann den Änderungen bis zum Wirksamwerden in Textform widersprechen. Widerspricht er, endet der Vertrag mit dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung wirksam werden sollte; die für die verbleibende Vertragszeit im Voraus gezahlte Vergütung erstattet der Anbieter zeitanteilig. Der Zugang bleibt bis zum Ende des laufenden Kalendermonats bestehen. Ein Nachteil entsteht dem Kunden aus dem Widerspruch nicht.

14.5 Widerspricht der Kunde nicht, gilt die Änderung ab dem mitgeteilten Zeitpunkt für die weitere Vertragsdurchführung. Der Kunde erklärt damit keine Zustimmung durch Schweigen: Der Anbieter leitet aus dem Ausbleiben eines Widerspruchs kein Einverständnis ab, sondern lediglich, dass der Kunde von seinem Beendigungsrecht nach 14.4 keinen Gebrauch macht. Bleibt der Kunde nach Wirksamwerden der Änderung mit ihr unzufrieden, gilt § 11.3.

§ 15 Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag München. Der Anbieter bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

15.3 Erfüllungsort ist München.

15.4 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.

15.5 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

15.6 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

15.7 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, weil sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet. An seiner Stelle steht das freiwillige Lösungsrecht nach § 11.1. Die Einzelheiten stehen unter Widerruf.