Widerruf
Warum an dieser Stelle keine Widerrufsbelehrung steht — und welches freiwillige Lösungsrecht stattdessen gilt: 14 Tage ab Freischaltung, volle Erstattung, formlos.
Stand: 8. September 2026
1. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer
Die kostenpflichtigen Zugänge von Fahrzeugstatistik.de werden ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen abgegeben. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
Der Kunde bestätigt seine Unternehmereigenschaft im Bestellweg ausdrücklich. Diese Beschränkung steht in den Nutzungsbedingungen (§ 1) und auf der Seite zu den Paketen.
2. Deshalb besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht
Das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 355 BGB steht Verbrauchern zu, die einen Fernabsatzvertrag oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag abschließen. Die Vorschriften über besondere Vertriebsformen sind nach § 312 Abs. 1 BGB nur auf Verbraucherverträge anzuwenden.
Da hier ausschließlich Verträge mit Unternehmern geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular sind aus demselben Grund nicht erforderlich.
Ebenso wenig greifen die besonderen Bedienpflichten des Verbraucherrechts — insbesondere die Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB und die für Verbraucherverträge im Fernabsatz vorgesehene Widerrufsschaltfläche. Auch sie setzen einen Verbrauchervertrag voraus.
3. Was stattdessen gilt: ein freiwilliges Lösungsrecht
Ein gesetzliches Widerrufsrecht muss nicht eingeräumt werden — ein Lösungsrecht kann aber vertraglich vereinbart werden. Genau das tut der Anbieter. Geregelt ist es in § 11 der Nutzungsbedingungen:
- 14 Tage ab Freischaltung des Zugangs können Sie sich ohne Angabe von Gründen vom Vertrag lösen. Eine formlose E-Mail genügt.
- Sie erhalten die gezahlte Vergütung vollständig zurück. Für die Tage, an denen Sie den Zugang genutzt haben, wird nichts berechnet.
- Auch danach gilt: Sind Sie unzufrieden, erstatten wir die Vergütung — anteilig oder vollständig, je nachdem, was angemessen ist. Ihr Zugang bleibt bis zum Ende des laufenden Monats bestehen.
Dieses Lösungsrecht ist eine freiwillige Zusage, kein Widerrufsrecht im Sinne der §§ 312g, 355 BGB. Der Unterschied ist nicht nur sprachlich: Es beruht auf dem Vertrag, nicht auf dem Verbraucherrecht, und es ändert nichts daran, dass der Vertrag ein Vertrag zwischen Unternehmern ist.
4. Laufzeit und Kündigung
- Vor dem Vertrag steht ein Pilotzugang. Sie können den Zugang prüfen, bevor über einen Vertrag gesprochen wird.
- Kündigung ohne Frist: Sie können bis zum letzten Tag der Laufzeit zu deren Ende kündigen, formlos in Textform (§ 8.2 der Nutzungsbedingungen).
- Verlängerung nur nach Hinweis: Der Vertrag verlängert sich nur, wenn der Anbieter Sie spätestens zwei Monate vorher darauf hingewiesen hat. Bleibt der Hinweis aus, endet der Vertrag von selbst (§ 8.3).
- Mängel berechtigen unabhängig davon zu den Rechten aus § 10 der Nutzungsbedingungen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Bestellung durch einen Verbraucher
Bestellt jemand entgegen Nummer 1 als Verbraucher, kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Anbieter behält sich vor, die Unternehmereigenschaft vor der Freischaltung zu prüfen und die Bestellung abzulehnen. Zwingende Vorschriften des Verbraucherrechts bleiben unberührt.
14 Tage Zufriedenheitsgarantie
Innerhalb von 14 Tagen nach Freischaltung lösen Sie sich ohne Angabe von Gründen vom Vertrag und bekommen die volle Vergütung zurück. Eine E-Mail genügt — kein Formular, keine Frist zum Nachrechnen, kein Nutzungsentgelt für die Tage davor.
Auch nach den 14 Tagen: Sind Sie unzufrieden, sprechen Sie uns an — wir erstatten dann nach billigem Ermessen anteilig oder vollständig, und Ihr Zugang bleibt bis zum Ende des laufenden Monats bestehen. Kündigen wir, wird ohnehin anteilig erstattet — ab dem ersten Tag des laufenden Monats, ohne dass Sie darum bitten müssen.
Rechtlich ist das ein vertragliches Lösungsrecht nach § 11 der Nutzungsbedingungen, kein Widerrufsrecht im Sinne der §§ 312g, 355 BGB. Es wird freiwillig eingeräumt und lässt Ihre gesetzlichen Rechte unberührt.