Fahrzeugschein lesen: alle Felder der Zulassungsbescheinigung Teil I
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält mehr als ein Dutzend codierte Felder — von Kennzeichen und Halteradresse bis zu Hubraum, Leistung und Typschlüssel. Diese Übersicht erklärt alle wichtigen Positionen.
Aufbau der Zulassungsbescheinigung
Seit November 2005 gibt es in Deutschland keine Kfz-Briefe und Kfz-Scheine mehr im alten Format. Stattdessen existieren zwei separate Dokumente:
- Teil I (früher Fahrzeugschein): Klappkärtchen im Scheckkartenformat, muss immer mitgeführt werden. Enthält Halter, Kennzeichen und technische Grunddaten.
- Teil II (früher Fahrzeugbrief): Größeres Dokument, bleibt zu Hause. Enthält Eigentumshistorie, Typgenehmigung und ist beim Verkauf zu übergeben.
Alle Felder im Überblick
Die Felder sind europaweit harmonisiert (EU-Richtlinie 1999/37/EG) — ein britischer oder französischer Fahrzeugschein verwendet die gleichen Feldnummern.
| Feld | Bezeichnung | Erklärung |
|---|---|---|
| A | Amtliches Kennzeichen | Das Nummernschild des Fahrzeugs, z. B. B-CD 1234. Zusammengesetzt aus Ortskennung, Erkennungsbuchstaben und Ziffern. |
| B | Datum der Erstzulassung | Tag, Monat und Jahr der allerersten Zulassung des Fahrzeugs — nicht der aktuellen Ummeldung. Maßgeblich für Alter und Steuer. |
| C.1 | Name des Halters | Name (bei Firmen: Firmenname) der Person oder Organisation, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Halter und Eigentümer können verschieden sein. |
| C.4 | Anschrift des Halters | Aktuelle Meldeadresse oder Firmenadresse des Halters. Muss bei Umzug neu eingetragen werden. |
| D.1 | Marke | Herstellerbezeichnung wie „BMW", „VOLKSWAGEN" oder „MERCEDES-BENZ" — in der Schreibweise, die das KBA für den Fahrzeugtyp führt. |
| D.2 | Typ / Variante / Version | Vollständige Typenbezeichnung des Fahrzeugs (oft abgekürzt). Entspricht dem Typkürzel aus der KBA-Typgenehmigung. |
| D.3 | Handelsname | Marktübliche Modellbezeichnung, z. B. „3er" oder „Golf". Wird vom Hersteller bestimmt und ist nicht immer identisch mit Feld D.2. |
| E | Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) | Die 17-stellige Fahrgestellnummer (VIN). Weltweit einmalig — identifiziert das einzelne Fahrzeug. Am Fahrzeug eingeprägt (Windschutzscheibe, Türrahmen, Motorraum). |
| F.1 | Technisch zulässige Gesamtmasse | Höchstzulässiges Gewicht des vollbeladenen Fahrzeugs in kg (inkl. Fahrer, Passagiere, Zuladung). Nicht überschreiten! |
| G | Masse in fahrbereitem Zustand | Leergewicht inklusive 75 kg Fahrer, vollen Tank und normaler Beladung, aber ohne Zuladung. Basis für Steuern und Grüne Versicherungskarte. |
| J | Fahrzeugklasse | EU-Fahrzeugklasse, z. B. M1 (PKW bis 8 Personen), N1 (leichter Nutzfahrzeug), L3e (Motorrad). Bestimmt rechtliche Anforderungen und Steuer. |
| P.1 | Hubraum | Hubraum des Verbrennungsmotors in cm³. Maßgeblich für die Kfz-Steuer bei Verbrennern. Beim Elektroauto fehlt dieses Feld oder wird mit „0" angegeben. |
| P.2 | Nennleistung | Motorleistung in kW (Kilowatt). 1 kW entspricht ca. 1,36 PS. Wird im Fahrzeugschein in kW angegeben — für PS einfach mit 1,36 multiplizieren. |
| 2.1 | HSN (Herstellerschlüsselnummer) | 4-stellige Zahl, die den Hersteller eindeutig kennzeichnet. Wird vom KBA vergeben. Zusammen mit TSN (Feld 2.2) eindeutige Typidentifikation. |
| 2.2 | TSN (Typschlüsselnummer) | 3-stellige alphanumerische Kennung für den genauen Fahrzeugtyp. In Kombination mit der HSN bildet sie den vollständigen KBA-Typschlüssel. |
| I | Datum der Zulassung | Datum, an dem das Fahrzeug für den aktuellen Halter zugelassen wurde. Bei Gebrauchtwagen jünger als Feld B (Erstzulassung). |
Hervorgehoben: Felder 2.1 (HSN) und 2.2 (TSN) — gemeinsam der KBA-Typschlüssel. Mehr zu HSN/TSN →
Mit den Angaben aus Feld 2.1 (HSN) und 2.2 (TSN) können Sie Ihr Fahrzeug in unserem Katalog sofort nachschlagen und Marke, Modell sowie technische Details verifizieren.
HSN/TSN nachschlagen →Häufige Fragen zum Fahrzeugschein
Was ist der Unterschied zwischen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II?
Teil I (umgangssprachlich Fahrzeugschein) ist das kleinere Klappkärtchen, das immer mitzuführen ist und grundlegende Fahrzeug- und Halterdaten enthält. Teil II (Fahrzeugbrief) ist das größere Dokument, das Eigentumshistorie und technische Typzulassung dokumentiert — es muss nicht mitgeführt werden und wird sicher aufbewahrt.
Muss der Fahrzeugschein immer im Auto sein?
Ja. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss bei jeder Fahrt mitgeführt und auf Verlangen der Polizei vorgezeigt werden. Fehlt sie, droht ein Bußgeld.
Was tun, wenn der Fahrzeugschein verloren geht?
Bei der zuständigen Zulassungsstelle eine Ersatzbescheinigung beantragen. Dafür werden in der Regel Personalausweis, bisheriges Kennzeichen und ggf. der Fahrzeugbrief (Teil II) benötigt. Eine Verlustanzeige bei der Polizei ist empfehlenswert.
Wie lese ich die PS aus dem Fahrzeugschein?
Im Fahrzeugschein steht die Leistung in Feld P.2 in kW (Kilowatt). Um die PS-Zahl zu erhalten, multiplizieren Sie die kW-Angabe mit 1,36. Beispiel: 100 kW × 1,36 = 136 PS.
Was bedeutet das Datum in Feld B?
Feld B ist das Datum der Erstzulassung — der Tag, an dem das Fahrzeug zum allerersten Mal in Deutschland (oder EU) zugelassen wurde. Dieses Datum ist wichtig für Fahrzeugalter, Hauptuntersuchungsfristen, Steuern und Bewertungsgrundlagen beim Gebrauchtwagenverkauf.