Fahrzeugdokumente

Fahrzeugschein lesen: alle Felder der Zulassungsbescheinigung Teil I

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält mehr als ein Dutzend codierte Felder — von Kennzeichen und Halteradresse bis zu Hubraum, Leistung und Typschlüssel. Diese Übersicht erklärt alle wichtigen Positionen.

Aufbau der Zulassungsbescheinigung

Seit November 2005 gibt es in Deutschland keine Kfz-Briefe und Kfz-Scheine mehr im alten Format. Stattdessen existieren zwei separate Dokumente:

  • Teil I (früher Fahrzeugschein): Klappkärtchen im Scheckkartenformat, muss immer mitgeführt werden. Enthält Halter, Kennzeichen und technische Grunddaten.
  • Teil II (früher Fahrzeugbrief): Größeres Dokument, bleibt zu Hause. Enthält Eigentumshistorie, Typgenehmigung und ist beim Verkauf zu übergeben.

Alle Felder im Überblick

Die Felder sind europaweit harmonisiert (EU-Richtlinie 1999/37/EG) — ein britischer oder französischer Fahrzeugschein verwendet die gleichen Feldnummern.

FeldBezeichnung
AAmtliches Kennzeichen
BDatum der Erstzulassung
C.1Name des Halters
C.4Anschrift des Halters
D.1Marke
D.2Typ / Variante / Version
D.3Handelsname
EFahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
F.1Technisch zulässige Gesamtmasse
GMasse in fahrbereitem Zustand
JFahrzeugklasse
P.1Hubraum
P.2Nennleistung
2.1HSN (Herstellerschlüsselnummer)
2.2TSN (Typschlüsselnummer)
IDatum der Zulassung

Hervorgehoben: Felder 2.1 (HSN) und 2.2 (TSN) — gemeinsam der KBA-Typschlüssel. Mehr zu HSN/TSN →

Tipp: Felder 2.1 + 2.2

Mit den Angaben aus Feld 2.1 (HSN) und 2.2 (TSN) können Sie Ihr Fahrzeug in unserem Katalog sofort nachschlagen und Marke, Modell sowie technische Details verifizieren.

HSN/TSN nachschlagen →

Häufige Fragen zum Fahrzeugschein

Was ist der Unterschied zwischen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II?

Teil I (umgangssprachlich Fahrzeugschein) ist das kleinere Klappkärtchen, das immer mitzuführen ist und grundlegende Fahrzeug- und Halterdaten enthält. Teil II (Fahrzeugbrief) ist das größere Dokument, das Eigentumshistorie und technische Typzulassung dokumentiert — es muss nicht mitgeführt werden und wird sicher aufbewahrt.

Muss der Fahrzeugschein immer im Auto sein?

Ja. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss bei jeder Fahrt mitgeführt und auf Verlangen der Polizei vorgezeigt werden. Fehlt sie, droht ein Bußgeld.

Was tun, wenn der Fahrzeugschein verloren geht?

Bei der zuständigen Zulassungsstelle eine Ersatzbescheinigung beantragen. Dafür werden in der Regel Personalausweis, bisheriges Kennzeichen und ggf. der Fahrzeugbrief (Teil II) benötigt. Eine Verlustanzeige bei der Polizei ist empfehlenswert.

Wie lese ich die PS aus dem Fahrzeugschein?

Im Fahrzeugschein steht die Leistung in Feld P.2 in kW (Kilowatt). Um die PS-Zahl zu erhalten, multiplizieren Sie die kW-Angabe mit 1,36. Beispiel: 100 kW × 1,36 = 136 PS.

Was bedeutet das Datum in Feld B?

Feld B ist das Datum der Erstzulassung — der Tag, an dem das Fahrzeug zum allerersten Mal in Deutschland (oder EU) zugelassen wurde. Dieses Datum ist wichtig für Fahrzeugalter, Hauptuntersuchungsfristen, Steuern und Bewertungsgrundlagen beim Gebrauchtwagenverkauf.